Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Lesen Sie, wie Sie eine Rehabilitation beantragen können, was Sie für Ihren Aufenthalt mitbringen sollten und welche Angebote wir für Begleitpersonen bereithalten.
Grundsätzlich behandeln wir alle gesetzlich und privat versicherten Patienten.
Folgende Behandlungsformen sind möglich:
Die MEDICLIN Kliniken Bad Wildungen werden federführend durch die Deutsche Rentenversicherung Bund belegt.
Wir behandeln grundsätzlich gesetzlich und privat versicherte Patienten. Dabei rechnen wir die Kosten direkt mit der jeweiligen Versicherung ab.
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall verrechnen wir die Kosten direkt mit Ihnen. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
Kostenträger für eine stationäre Behandlung in der Psychosomatik und Psychotherapie sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger. Unsere Klinik ist beihilfefähig. Auch Privatversicherungen und alle anderen wichtigen Kostenträger übernehmen in der Regel die Behandlungskosten.
Wenn Sie eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragen möchten, gilt: Sprechen Sie als erstes mit Ihrem Haus- oder Facharzt, eventuell mit Ihrem Psychotherapeuten. Dieser muss die Notwendigkeit einer Behandlung mit einem Attest bestätigen und unterstützt Sie dabei, den Antrag auszufüllen.
Folgende Aufnahmewege sind möglich:
Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht.
Ihr Antrag wurde abgelehnt?
Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch wird die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch genehmigt.
Sie können die Klinik wählen
Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik.
Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie auf der Internetseite www.MEDICLIN.de.
Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.
Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen die Kosten übernehmen.
Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie bei nahezu allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen. Privatversicherte Patienten sind ausgenommen. Dabei gilt:
Sie waren im laufenden Kalenderjahr schon einmal in einer Klinik oder in einem Krankenhaus und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg dafür mit, dann können wir dies berücksichtigen.
Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.
Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, Ihren Reha-Antrag zu stellen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden. Den Kontakt bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Auch die Deutsche Rentenversicherung hift Ihnen online weiter.
In Ihrem Antrag können Sie angegeben, wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten. Hilfreich ist die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in …“
Jeder, der bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, kann grundsätzlich alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen. Voraussetzungen sind:
In dringenden Fällen kann eine Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligt werden.
Anträge bekommen Sie z.B. von der Deutschen Rentenversicherung. Wenden Sie sich direkt an deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:
Deutsche Rentenversicherung Bund: Tel.: +49 30 7001 838 098
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Tel.: +49 800 1000 48 024
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Tel.: +49 800 1000 48 016
ARGE für Krebsbekämpfung Bochum: Tel.: +49 234 89 020
Der Kostenträger übernimmt die Kosten, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.
Bei einer Anschlussheilbehandlung sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren gibt es keine Entfernungsbegrenzung: Die Reha ist auch in anderen Bundesländern möglich.
Ihr Reha-Antrag wurde abgelehnt. Legen Sie Widerspruch ein.
Holen Sie sich erneut eine ärztliche Stellungnahme bzw. Gutachten ein, das inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingeht und legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Wenn im Bescheid kein anderer Zeitraum benannt ist, müssen Sie hierfür eine Frist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einhalten.
Bei einer erneuten Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids vor dem Sozialgericht klagen.
Kostenlose Hilfe dazu erhalten Sie z.B. vom Arbeitskreis Gesundheit e.V.
www.arbeitskreis-gesundheit.de
In die MEDICLIN Kliniken Bad Wildungen dürfen Sie Ihren Hund mitnehmen – andere Tiere sind jedoch nicht erlaubt. Welche Voraussetzungen für den Reha-Aufenthalt mit Hund gelten und was bei der Reha mit Hund zu beachten ist, erfahren Sie auf mediclin.de.
Wenn Sie mit der Bahn anreisen, holen wir Sie nach Absprache gerne mit unserem Transportdienst vom Bahnhof ab. Schauen Sie nach einem Kleinbus mit der Aufschrift „MEDICLIN“.
Bei Anreise mit dem eigenen Auto nutzen Sie bitte unseren Langzeitparkplatz.
Anfahrtsbeschreibungen für beide Verkehrsmittel finden Sie hier.
Patienten der Fachklinik für Konservative Orthopädie reisen bitte bis 10 Uhr an. Patienten der Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapie kommen möglichst bis 12 Uhr in die Klinik. Bitte melden Sie sich an der Rezeption. Hier klären unsere Mitarbeiter mit Ihnen alle Formalitäten und informieren Sie über die Klinik und den weiteren Ablauf Ihres Aufenthalts.
In der Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapie hilft Ihnen in den ersten Tagen ein Mitpatient als „Pate“ dabei, sich bei uns zurechtzufinden und gut einzuleben.
Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste zur Vorbereitung Ihres Aufenthalts:
Wir gehen in besonderem Maße auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Patienten ein:
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Besucher sind bei uns willkommen und können auch im Haus übernachten.
Die Kosten für Begleitpersonen betragen:
Einzelzimmer inklusive Vollverpflegung: 85 Euro pro Tag
Nur bei Patienten der Orthopädie:
Zustellbett inklusive Vollverpflegung: 70 Euro pro Tag
In diesen Kosten enthalten sind außerdem:
Nicht enthalten ist die Kurtaxe der Stadt Bad Wildungen.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen, übernimmt die Krankenkasse oder Rentenversicherung auf Antrag diese Kosten. Unsere Angebote für Begleitpersonen finden Sie hier.
Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Anmeldung Ihres Hundes?
Melden Sie Ihren Hund bei unserem Patientenmanagement an, sobald Sie die Bewilligung für die Reha in unseren Kliniken erhalten haben. So können wir Ihre Reha in Begleitung Ihres Hundes einplanen.
Voraussetzungen und Versorgung:
Die Mitnahme von Hunden zur Reha ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob ihr Hund die Voraussetzungen bzgl. der Hundegröße, der zugelassenen Hunderassen und der gesundheitlichen Anforderungen erfüllt.
Während Ihres Reha-Aufenthaltes sind Sie für die Versorgung Ihres Hundes verantwortlich. Futter, Spielzeuge, Hygieneprodukte und weiteres Zubehör müssen Frauchen und Herrchen selbst mitbringen.
Welche Voraussetzungen für einen Reha-Aufenthalt mit Hund erfüllt sein müssen, was Sie für Ihren Hund mitbringen müssen und weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kühlmöglichkeit für das Futter Ihres Hundes bereitstellen können.
Kosten:
Die Kostenpauschale für Begleithunde beträgt 10 Euro pro Tag. Die Kosten für zwei Begleithunde beträgt 15 € pro Tag. Wenn Sie zwei Begleithunde mitbringen möchten, dürfen diese eine maximale Schulterhöhe von 28 cm haben.
Kontakt:
Bei Rückfragen oder für die Anmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich bitte an unser Patientenmanagement unter +49 5621 796 236 oder patientenmanagement-psr.badwildungen@mediclin.de.
Patientenmanagement
Melden Sie Ihren Hund direkt nach Bewilligung Ihrer Reha bei uns beim Patientenmanagement an.
Nachricht schreiben
Schon vor Ihrer Reha unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation Ihres Aufenthalts, z.B. bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung oder bei der Planung Ihrer Anreise.