Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KZHG)

Finanziert von der EU

Über das KHZG

Im Oktober 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erlassen mit dem Ziel, die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser voranzutreiben und bestehende Investitionslücken zu schließen und Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen als auch die digitale Infrastruktur zu modernisieren.

Das KHZG ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, im Rahmen von NextGenerationEU, finanziert.

Auch die MEDICLIN Kliniken profitieren von dieser Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds. Durch die zur Verfügung gestellten KHZG-Fördermittel werden im Zuge dessen bundesweit Digitalisierungsprojekte gefördert. Die Fördermittel fließen in die digitale Weiterentwicklung der Krankenhäuser sowie in die Transformation hin zu einem digitalen Gesundheitsdienstleister. Die Maßnahmen werden mitfinanziert durch die jeweilige Landesregierung.

Digitalisierungsprojekte unserer Klinik

Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden im Detail für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte genutzt:

Fördertatbestand 3

Digitale Pflege und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)
 

Projekte im Fördertatbestand 3

  • 2-Faktor Authentifizierung
  • Anbindung Bild- und Langzeitarchiv
  • ISMS (Informationssicherheitsmanagement-System)
  • Reha-KIS Erneuerung
  • Security Awareness
  • SEPP-Mail (Sichere E-Mail-Kommunikation)
  • Spracherkennung
  • Visitenwagen
  • WLAN

Fördertatbestand 6

Digitale Leistungsanforderung (Kommunikation zwischen den Fachabteilungen zur Anforderung von z. B. Arzneimitteln) (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV)
 

Projekte im Fördertatbestand 6

  • Laboranbindung
  • Security Awareness